Was versteht man unter Risikomanagement?

Risikomanagement ist an sich nichts Neues, sondern seit langer Zeit ein selbstverständlicher Teil sorgfältiger Unternehmensführung. Inhaber kleinerer KMU werden im täglichen unternehmerischen Umfeld Risiken situativ erfassen und Massnahmen einleiten. Dies geschieht ohne administrativen Aufwand oder Prozessbeschreibungen.

Grössere Unternehmen werden einen strukturierten Prozess zur Identifikation und Behandlung von Risiken einführen müssen. Einfaches Vermeiden von Schäden war lange Zeit der Ansatzpunkt von Risikomanagement und fokussierte primär auf die Optimierung des Versicherungsschutzes und dessen Kosten und ergriff Massnahmen zum Brandschutz. Je weitsichtiger ein Unternehmen agierte, desto mehr beschäftigte es sich allerdings auch mit möglicherweise auftretenden zukünftigen Ereignissen, die zu Abweichungen von Planwerten führen könnten. Die Entwicklung des Risikomanagements neuerer Prägung hat sich klar wegen des ökonomischen Mehrwertes und verbesserter Planungssicherheit in diese Richtung verschoben.

Was ist denn überhaupt ein Risiko?
Eine eher enge Definition des Begriffs ist eine «negative Abweichung von einem Planwert».
Dies ist eine sehr enge Auslegung des Risikobegriffs, denn Abweichungen müssen ja nicht zwangsläufig zu einer Verschlechterung führen, sondern können durchaus auch ein positiveres Endergebnis bewirken. Besser wäre also eine weitere Auslegung des Risikobegriffs: Streuung um einen Erwartungswert.

Daraus folgend bedeutet Risikomanagement nicht, Risiken im Unternehmen möglichst klein zu halten oder sogar ganz zu eliminieren. Statt Minimierung von Risiken ist es vielmehr die Aufgabe eines Risikomanagementsystems, Transparenz über die Risikosituation im Unternehmen zu schaffen und das Chancen-Risiken-Profil eines Unternehmens zu optimieren.

Welches sind die sich daraus ergebenden Vorteile?

  • Die Reduktion der Schwankungen erhöht die Planbarkeit eines Unternehmens.
  • Eine prognostizierbare Entwicklung des Cashflows reduziert die Wahrscheinlichkeit, unerwartet auf teur   externe Finanzierungsquellen zurückgreifen zu müssen.
  • Eine stabile Gewinnentwicklung ist im Interesse der Fremdkapitalgeber, was sich in einem guten Rating, einem vergleichsweise hohen Finanzierungsrahmen und günstigen Kreditkonditionen widerspiegelt.
  • Eine stabile Gewinnentwicklung sowie eine niedrigere Insolvenzwahrscheinlichkeit sind im Interesse von Arbeitnehmern, Kunden und Lieferanten, was es erleichtert, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristige Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufzubauen.

Welches sind die gesetzlichen Vorgaben betreffend Einführung und Umsetzung eines Risikomanagement-Systems?
Mit der Aufgabe der Überwachung (OR 716a) ist Risikomanagement seit jeher eine implizite Aufgabe des Verwaltungsrates. Mit den Revisionen (2008 und 2013) wurden internes Kontrollsystem und Risikobericht im Obligationenrecht vorgeschrieben. Die Empfehlungen des Swiss Code gehen mit der weiter gefassten Definition des IKS noch stärker Richtung umfassendes Risikomanagement.
 
2008 kam mit OR 728 die Pflicht der Revisionsstelle, die Existenz eines internen Kontrollsystems zu prüfen. Mit OR 961c müssen grössere Unternehmen ab 2013 anstelle des Jahresberichts einen Lagebericht mit einer Risikoeinschätzung erstellen.

Benötigen Sie unsere Unterstützung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Zurück
13.08.2023